Anspruch auf Intensivpflege

Im Folgenden finden Sie eine kleine Übersicht mit den Leistungen die Ihnen zustehen.


Als gesetzlich Versicherter haben Sie gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder auch in einer betreuten WG. Sie müssen hierbei jedoch zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterscheiden.


Als privat Versicherter verfügen Sie in der Regel über einen individuellen Versicherungsvertrag. Entsprechend müssen wir für Sie im Falle einer intensivmedizinischen Versorgung eine individuelle Lösung mit Ihrem Versicherungsträger finden.


Sind Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig, so haben Sie je nach Situation gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG), Ihrer Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung würden in diesem Fall von der jeweiligen BG oder Versicherung getragen.


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